Aufsichtsbeschwerde

Aufsichtsbeschwerde siehe: Antrag (18. September 2007)

Zusammenfassung

Der Bezirksrat Winterthur hält ende Januar fest, dass die Überprüfungsbefugnis des Bezirksrates bei der Behandlung von Aufsichtsbeschwerden beschränkt ist. Es steht ihm kein Recht auf allseitige Prüfung zu und wird nur bei Verletzung klaren materiellen Rechts, Missachtung wesentlicher Verfahrensgrundsätze oder bei Gefärdung wichtiger öffentlicher Interessen einschreiten.

Der Bezirksrat kommt zum Schluss, dass

  • die Heimleitung den Pensionsvertrag ordnungsgemäss gekündigt hat
     

  • eine Verletzung von Gesetzen, Verordnungen, Heimreglement, Hausordnung, Leitbild oder des Pensionsvertrages nicht feststellbar ist
     

aber

  • dass die Kommunikation nicht optimal verlaufen ist

unwahre Argumentation

Für mich ist unverständlich, dass der Beschwerdeführer nicht zu einer Stellungsnahme eingeladen wurde. Auch eine Befragung hat nicht stattgefunden. In der Aufsichtsbeschwerde wurden die Fakten sachlich aufgeführt. Trotzdem werden vom Bezriksrat Emotionen "deutlich herausgespürt". Wahrscheinlich war es ein grosser Fehler, dass eben nur Fakten und nicht die ganze Geschichte aufgeführt wurde. Denn so konnten die Beschwerdegegner (Heimleitung und Heimkommission) die Tatsachen verdrehen und zum grossen Teil falsch widergeben oder von der Kritik ablenken.

Beispiel 1: Verweigerung Akteneinsicht

In der Aufsichtsbeschwerde wurde die zweimalige Verweigerung der Akteneinsicht bemängelt (es besteht ein klares Recht auf Akteneinsicht). Erst als der Datenschutzbeauftragte und der Bezirksrat miteinbezogen wurden, sind die Unterlagen zugestellt worden. Die Heimleitung ist gar nicht auf diesen Beschwerdepunkt eingegangen und hat nur die fristgerechte Aushändigung der Unterlagen dokumentiert (obschon es gesetzlich gar keine Fristen gibt). Der Bezirksrat kommt dann zum Schluss, dass das Verhalten in diesem Fall nicht als sehr förderlich bezeichnet werden kann aber eine Rechtsverweigerung nicht vorliege (obschon diese Rechtsverweigerung zweimal stattgefunden hat ...)!

Beispiel 2: Gutheissung der Kündigung

In einem anderen Beispiel behauptet die Heimleitung, wir hätten die unbegründete Kündigung "GUT" geheissen, was schlichtweg eine unglaubliche und falsche Aussage ist! Stellen Sie sich vor: sie erhalten eine unbegründete Kündigung wegen einem angeblichen Konflikt, der ihnen nicht bewusst war und vorgängig nie thematisiert wurde. Eine solche Kündigung sollen wir gutgeheissen haben?

Beispiel 3: Leitbild

Im Leitbild ist zu lesen: "Da eine Gemeinschaft nicht ohne Konflikte auskommt, helfen wir einander, in schwierigen Situationen partnerschaftlich Lösungen zu finden" sowie "Vor Entscheidungen wollen wir uns mit den Betroffenen beraten"! Wie der Bezirksrat zum Schluss kommt, dass das Leitbild nicht verletzt wurde, ist mir ein Rätsel. Haben doch weder Pflegedienstleitung, Heimleitung, noch Heimkommissionspräsidentin je ein Gespräch mit den Betroffenen gesucht ...

Beispiel 4, 5, 6, ... usw

Die Beispiele lassen sich beliebig fortsetzen - aber lesen sie besser die Vernehmlassung selber mit meinen Kommentaren.

Ratschlag

Bei einer Aufsichtsbeschwerde unbedingt mit einem Anwalt zusammenarbeiten, damit die Formulierung korrekt gewählt wird (juristenkomform) und keinen Argumentationsspielraum offen lässt! Ich habe nie die Kündigung selber bemängelt, sondern die Art und Weise, die zu dieser Kündigung geführt hat. Mit der Aufsichtsbeschwerde wollte ich erwirken, dass in Zukunft Pflegeheimbewohner besser gegen grundlose Kündigungen geschützt sind.

Schlussfolgerung: ich habe anscheinend ein falsches Rechtsverständnis ... ?!


Vernehmlassung

Erstaunlicherweise ist die Vernehmlassung ohne Datum verfasst worden. Vom Bezirksrat wird der Eingang der Vernehmlassung am 30. Oktober 2007 festgehalten. Vom Bezirksrat wurde die Heimleitung jedoch aufgefordert, die Vernehmlassung bis spätestens 25. Oktober einzureichen.

Im Folgenden nehme ich Stellung auf die Vernehmlassung der Beschwerdegegner.

Einführung

"Vorgängig möchten wir erwähnen, dass die Kommunikationsschwierigkeiten, die in der Aufsichtsbeschwerde angesprochen werden, ausschliesslich auf der Thematik Wundversorgung des Pensionärs basieren. Es gibt/gab keine weiteren Konflikte mit der Familie Jucker/Kempf."

→ Warum wurde diese Problematik bis zur Kündigung nie angesprochen? Im Dreiecksgespräch (April) wurde kein "Konflikt" angesprochen (siehe Gesprächsprotokoll). Bei der mündlichen Kündigung wurde uns bloss mitgeteilt, sie hätten nichts zu begründen ...

"Die offene Gesprächskultur sehen wir gerade als Stärke unserer Institution an. So wurde als eine der Massnahmen das Dreiecksgespräch eingeführt. Nach ein bis zwei Monaten nach Eintritt des Bewohners sitzen die drei Parteien an einen Tisch. Das Heim ist durch die Heimleitung und die Bereichsleitung Betreuung und Pflege vertreten. Dabei dient ein Gesprächsraster als Leitfaden. Bei der Familie Jucker/Kempf, vertreten durch Tochter Frau Kempf und Sohn Herrn Jucker, hat sich die Heim- und Bereichsleitung sogar mehr Zeit als üblich genommen (zweieinhalb statt üblicherweise eine Stunde). Im Dreiecksgespräch wurde die Schwierigkeit der Wundversorgung thematisiert. Auf Grund dessen nahm der behandelnde Arzt, Dr. med.P. Holzer Kontakt zur Familie auf."

diese Aussage ist falsch! Uns wurde an diesem Gespräch mitgeteilt, dass der Arzt den Auftrag gehabt hätte, uns über die Pflegesituation zu informieren, was aber eben bis zu diesem Zeitpunkt nicht geschehen ist. Dies haben wir nicht als Konflikt angesehen. Die Schwierigkeit der Wundversorgung wurde in dem Sinne thematisiert, dass der Ruf des Heimes gefärdet und eine externe Wundberatung nicht möglich sei. Dies haben wir zur Kenntnis genommen und uns nicht in die Pflege eingemischt. Da sich die gesundheitliche Situation unseres Vaters im Verlaufe deutlich verschlechterte, habe ich den Heimleiter im Mai darauf aufmerksam gemacht, dass wir vom Heimarzt noch nicht kontaktiert worden seien. Der Heimleiter versprach, dies bei der nächsten Besprechung mit dem Arzt zu thematisieren. Anfangs Juni hat dann der Heimarzt angerufen und ausser sich unsere Einmischung in die Pflege untersagt, andernfalls wir den Arzt oder das Pflegeheim wechseln sollen!

→ Gemäss Aussagen und Email vom Heimleiter, werden wichtige Entscheide direkt aufgenommen und an die zuständigen Bereichsleiter oder Angehörigen weitergeleitet. In der Gesprächsnotiz des Heimleiters ist aber erstaunlicherweise kein Hinweis über einen angeblichen Konflikt aufgeführt und den Angehörigen wurde ebenfalls kein Konflikt mitgeteilt!

→ warum wurde dieses Dreiecksgespräch bei Frau Anna Jucker erst nach 7 Monaten und bei Herrn Hugo Jucker erst nach mehr als 4 Monaten durchgeführt? Ein grosses Thema waren die allgemeinen Heimabläufe. Auch der unglückliche Eintritt unserer Eltern sowie die ungenügenden Zwischenmalzeiten bei einem Diabetiker wurden besprochen. Dem Heimleiter war es auch ein Anliegen, das Haus in einem Rundgang vorzustellen, was nicht üblich ist und daher gesamthaft mehr Zeit in Anspruch nahm. Zudem wurde dieses Dreiecksgespräch nicht wie normalerweise nur für einen Pensionär sondern für zwei Pensionäre durchgeführt!

"Das angekündigte Gespräch führte dann zum Arztwechsel. Dass der Hausarzt bei einem 86jährigen Mann noch gewechselt wurde, zeigt wie entschlossen und kompromisslos die Schwiegertochter Frau Jucker ihre Art der Wundpflege vertreten hat."

Diese Aussage ist falsch! Nicht die Schwiegertochter, sondern unser Vater hat sich für einen Arztwechsel entschlossen, da er das Gefühl hatte, vom Arzt nicht richtig betreut zu werden. Zudem war der Arztwechsel schon lange ein Thema (seit Magenbluten durch unglückliche Medikation im November 2006).

→ Das Gespräch mit dem Heimarzt hat nicht den Arztwechsel bewogen, sondern die Einweisung in das Spital im Juni 2007. Die Überprüfung des Gesundheitszustandes im Spital hat gezeigt, dass unser Vater vom Heimarzt nicht adäquat behandelt wurde. Nach Spitalaustritt konnten die täglich einzunehmenden Tabletten von 21(!) auf deren 5 reduziert werden. Ausserdem ist der Patient jetzt ohne Schmerztabletten schmerzfrei - vorher wurden täglich 11 Schmerztabletten verabreicht und der Vater klagte immer über Beinschmerzen. Im Pflegebericht steht, dass das Pflegekonzept erst bei unerträglichen Schmerzen geändert werde ...

→ Die Schwiegertocher als langjärige selbständige Krankenschwester und Wundexpertin SAfW hat die Problematik der falschen Wundbehandlung im Zusammenhang als Ganzes mit dem Allgemeinzustand des Patienten gesehen.

"In einem weiteren Gespräch am 01. August 2007 hat die Heimleitung der Familie Jucker/Kempf eine Lösung zur Aufhebung der ausgesprochenen Kündigung des Pensionsvertrages aufgezeigt."

→ Wer hat das Gespräch gesucht? Auf jeden Fall nicht die Heimleitung! Ich bin bewusst am 1.August von Grindelwald nach Rikon gefahren in der falschen Annahme, dass die Heimkommissionspräsidentin eine Ansprache im Altersheim halten wird. Ich hätte gerne mit ihr ein klärendes Gespräch geführt. Da Frau Kradolfer aber nicht anwesend war, habe ich den Heimleiter für ein kurzes Gespräch gebeten, um eine letzte Möglichkeit zum Verbleib unseres Vaters zu erfahren. Dabei hat der Heimleiter die Möglichkeit eines Heimverbotes(!) bestimmter Angehöriger (Sohn und Schiegertochter...) erwähnt, sofern ich die Pflegedienstleitung davon überzeugen könne. Diese müsse dann ein Gesuch um Rücknahme der Kündigung stellen. Er werde dann schlussendlich entscheiden. Das Gespräch hat meiner Meinung nach sachlich ohne Emotionen stattgefunden. Ich habe die Heimkommissionspräsidentin gebeten, eine Formulierung auszuarbeiten, was sie aber abgelehnt hat.

"Am Vorabend des 9. August nach 17.00 Uhr wurde die Betreuung & Pflege telefonisch informiert, dass Hugo Jucker um 8.00 Uhr morgens für den Austritt bereit sein muss."

Diese Aussage ist falsch! Wir haben nicht gesagt, dass unser Vater bereit sein muss - wir haben informiert, dass wir unseren Vater abholen werden. Ausser den Medikamenten müsse die Pflege nichts bereitstellen. Der Termin war gegeben, da kurzfristig ein Eintritt in einem anderen Pflegeheim möglich geworden ist und der Eintritt zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgen musste. Wir haben uns für diese kurzfristige Lösung entschieden, da uns mehrmals mitgeteilt wurde, dass der Heimleiter nur noch am Austrittsdatum interessiert sei und die Pflege uns ebenfalls mitgeteilt hat, dass sie nur noch "Pflege genau nach Anweisung" machen werden.

"Wir möchten betonen, dass uns der Austritt von Herr Hugo Jucker sehr beschäftigt hat und wir uns durch das aufbrausende Gebaren von Herrn Beat Jucker bedroht und ohnmächtig fühlten."

→ Diese Aussage ist unverständlich: in welchem Zusammenhang hat sich Beat Jucker "aufbrausend" gebärt? Trotz der unglaublichen Situation versuchte ich in den Gesprächen immer möglichst ruhig und sachlich zu bleiben. Wer hat sich warum bedroht gefühlt ... ? Erst nach erfolgter Kündigungund nachdem die Akteneinsichtnahme verweigert wurde, habe ich mich verständlicherweise sehr erregt und den Heimleiter sogar als Lügner betitelt!

"Nach wie vor ist die Ehefrau von Herrn Hugo Jucker bei uns als Bewohnerin im Heim. Wie kann ein verantwortungsbewusster Sohn in Anbetracht der erlebten Ereignisse die Mutter einer solchen Heimleitung nach wie vor anvertrauen? Dass der Aufenthalt bis heute gut koordiniert werden konnte, liegt vermutlich am Umstand, dass Frau Jucker keine Wundbehandlung benötigt. Sollte es einmal zu einer Wundbehandlung bei der Bewohnerin Frau Jucker kommen, akzeptieren wir nur die Pflegemassnahmen des Hausarztes"

Diese Aussage ist falsch! Tatsache ist, dass der Aufenthalt unserer Eltern vom Heim nur schlecht koordiniert wurde und die Mutter nicht mehr im Heim wohnhaft ist. Wir haben zum Beispiel gewünscht, dass unsere Eltern gemeinsam die Mahlzeiten einnehmen können, da sie beide noch eigenständig und mobil waren. Dies wurde vom Heim abgelehnt. Tatsache ist auch, dass sich unsere Eltern "Im Spiegel" nicht wohl fühlten, aber leider keine Alternativen sahen.

→ Tatsache ist auch, dass wir nach erhaltener Kündigung und dem arroganten Verhalten der Heimleitung uns sofort um Alternativen umgeschaut und unsere Eltern (auch Frau Jucker!) in verschiedenen Pflegeheimen angemeldet haben. Wie allgemein bekannt ist, sind Pflegeplätze Mangelware.

→ Tatsache ist, dass unser Vater, um den es primär ging, sehr an seiner Wohngemeinde gehangen hat und das Pflegeheim nicht verlassen wollte, da dies zwangsläufig mit einem Verlassen der Gemeinde endet!

→ Tatsache ist, dass die neuen Pflegemassnahmen mit dem neuen Hausarzt abgesprochen wurden

→ Noch etwas zum Thema Heimleiter: nach dem Tode unseres Vaters, der mit seiner Ehefrau im Alters- und Pflegeheim Spiegel wohnhaft war, hat weder Pflegedienstleitung noch Heimleitung der Ehefrau konduliert ... soviel zur gelebten Menschlichkeit im Alters- und Pflegeheim Spiegel!

Widerlegung der Beschwerdepunkte

  • Willkürliche Kündigung eines Pensionärs:

    "Die Kündigung von Herrn Hugo Jucker war nicht willkürlich. Durch das absolute und kompromisslose Eingreifen in die Wundversorgung durch Frau Jucker (per Telefon aus dem Kanton Bern) konnten und wollten wir die Verantwortung für die Betreuung und Pflege von Herrn Hugo Jucker nicht mehr tragen. Wir haben die Gesamtheit des Gesundheitszustandes von Herrn Hugo Jucker beurteilt und behandelt. Frau Jucker beschränkte sich - umsointensiver - auf ihr angebliches Spezialgebiet, der Wundpflege ohne Berücksichtigung weiterer Zusammenhänge."

    → Die gesuchte Zusammenarbeit war nicht absolut und kompromisslos. Seitens der Schwiegertochter wurde immer eine kooperative Zusammenarbeit gesucht, die aber in keiner Weise angenommen wurde:
    • die Schwiegertochter hat unseren Vater bis zum Eintritt in das Pflegeheim betreut
    • die Schwiegertochter hat eine professionelle Übergabe der Pflegedokumentation gemacht
    • nachdem unser Vater kurz nach Eintritt im Pflegeheim über Wundschmerzen klagte, die er vor Eintritt nicht gehabt hat, wurden Spezialwundauflagen mit integriertem Schmerzmittel dem Pflegepersonal zur Verfügung gestellt.
    • als wir merkten, dass eine Zusammenarbeit seitens Pflegeheim nicht gewünscht wird, haben wir uns bewusst nicht mehr in die Pflege eingemischt.
    • der Gesamtheitszustand wurde vom Pflegeheim nicht beurteilt und behandelt. Ansonsten hätte man nicht über Monate 21 Tabletten täglich (davon 11 Schmerztabletten) verabreicht. Bei einer gesamtheitlichen Betrachtung hätten spätestens hier bei ausgebildetem Pflegeperwsonal die Alarmglocken läuten mussen. Keine Leber verträgt diese Tablettendosierung über längere Zeit!
    • die Schwiegertochter hat den Patienten bewusst als Ganzes betrachtet: bei angepasster Wundpflege wäre das Pflegepersonal entlastet worden (1x wöchentlich Verbandswechsel anstelle 1x täglich) und der Allgemeinzustand des Patienten wäre nicht in diesem Masse beeinträchtigt gewesen. Die täglich 21 Tabletten (11 davon Schmerztabletten) wären nicht notwendig gewesen, was der Spitaleintritt im Juni bewiesen hat. Dadurch wäre die Leber nicht beschädigt worden und es gäbe kein Asszites (d.h. Wasserbauch). Durch die vielen Schmerztabletten wurde der Patient lethargisch und die Pflege zweifelte an seinem Lebenswillen ...
    • die Einmischung in die Pflege erfolgte erst nach Eskalation der Wundsituation und dem unglaublichen Gespräch im Juni mit dem Heimarzt

  • Verweigerung der Akteneinsicht:

    "Kopien der Pflegedokumentation und des Bewohnerdossiers wurden fristgerecht an den Beschwerdeführer Herrn Beat Jucker versandt."

    → die Auslieferung wurde nie bestritten (es gibt keine gesetzlichen Fristen!)

    → bemängelt wird:

    • dass die Einsicht in die Pflegedokumentation am 9.August verweigert wurde
    • dass die Einsicht in die Bewohnerunterlagen am 27.August verweigert wurde
    • dass die Unterlagen erst nach einer schriftlichen Aufforderung (mit Kopie an den Bezirksrat und den Datenschutzbeauftragten) zugestellt wurden

  • Unterlassung adäquater Beurteilung der Pflegesituation:

    "Für die Behandlung gibt es immer verschiedene Möglichkeiten und Sichtweisen. Wenn unser Vorgehen nicht demjenigen von Frau Jucker entsprach, heisst das nicht, dass wir unsachgemäss mit der Wundversorgung von Herrn Hugo Jucker umgegangen sind. Unsere Beurteilung beruhte auf dem komplexen Krankheitsbild von Herrn Jucker."

    → Eine Zusammenarbeit mit uns wird verweigert (sie hätten selbst 15 Jahre Wunderfahrung). Uns wird vorgeworfen, wir hätten nur die Beinwunde als Fokus! Uns geht es nicht um die Beinwunde selber sondern um die Behandlung und das Wohlbefinden des Heimbewohners als Ganzes:

    • der Bewohner klagt wegen Beinschmerzen
    • dem Bewohner wird Schmerztabletten verabreicht
    • dem Bewohner wird eine angepasste (schmerzfreie) Wundpflege verweigert
    • der Bewohner klagt immer wieder wegen Beinschmerzen
    • dem Bewohner werden immer mehr Schmerztabletten verordnet
    • der Bewohner wird durch die vielen Schmerztabletten (täglich deren 11!) lethargisch
    • dem Bewohner wird von der Pflegedienstleitung sein Lebenswille in Frage gestellt
    • der Bewohner ist stark sturzgefärdet (Blutverdünnt!)
    • Der Bewohner bekommt ein Leberproblehm und ein Aszites (Schmerzmittel lassen grüssen!)

  • Im Pflegebericht des Heimes ist nachzulesen:

    "Eine Hospitalisierung oder ein neues Behandlungskonzept wird erst in betracht gezogen, wenn die Beinschmerzen unerträglich werden ..."

    → Im Austrittsbericht des Kantonsspitales ist nachzulesen (Juni 2007):

    • "Die bei Eintritt ausgetrocknete Wunde ..."
    • "... konnte so ein gutes feuchtes Wundmilieu erreicht werden"
    • "Die bei Eintritt ausgebaute Analgesie konnte dann ganz sistiert werden"

      Anmerkung: Unter "Analgesie" (gr. an=ohne, algos=Schmerz) versteht man in der Medizin das Ausschalten von Schmerzen. Mit anderen Worten: Die Schmerztherapie war ausgereizt!

      Tatsache: zum Schluss ist der Bewohner mit angepasster Wundbehandlung schmerzfrei und muss keine Schmerztabletten mehr einnehmen! Uns wird vorgeworfen, wir hätten nur die Beinwunde im Fokus - das Pflegepersonal betrachte den Bewohner aber als Ganzes ... ? Tja, pflegerische Fachkompetenz lässt grüssen (wo bleiben hier die 15 Jahre Wunderfahrung?)! Mit angepasster Wundbehandlung sieht sogar ein Laie eine Verbesserung trotz desolatem Allgemeinzustand (siehe Wundbilder).

  • Nichteinhaltung des Firmenleitbildes:

    "Das Leitbild wurde eingehalten."

    → Im Leitbild ist zu lesen: "Da eine Gemeinschaft nicht ohne Konflikte auskommt, helfen wir einander, in schwierigen Situationen partnerschaftlich Lösungen zu finden" sowie "Vor Entscheidungen wollen wir uns mit den Betroffenen beraten"!
    Weder Pflegedienstleitung, Heimleitung, noch Heimkommissionspräsidentin haben ein Gespräch mit den Betroffenen gesucht!

  • Unvorteilhafte Kündigungsklausel:

    "Der Pensionsvertrag wurde von Herrn Hugo Jucker unterzeichnet und ist branchenüblich."

    → Ich weiss, dass wir in der Schweiz ein freies Vertragsrecht haben. Hier wird aber mit ungleichen Massstäben gemessen. Die Situation der alten Leute wird nicht Rechnung getragen. Sie sind zu schwach, um sich wehren zu können. Zudem gibt es lange Wartelisten in Alters- und Pflegeheimen, d.h. ein Heim muss sich nicht um Pensionäre bemühen.

    → Ein Pensionär muss aber um seinen Heimplatz bangen, d.h. er muss kuschen sonst findet die Heimleitung eine "partnerschaftliche" Lösung (sprich Kündigung). Jeder Mieter in einer Mietwohnung ist besser geschützt als ein Pensionär in einem Pflegeheim ...

  • Mobbing gegen die Familie Jucker/Kempf:

    "Die Kündigung wurde Herrn und Frau Jucker (Sohn und Schwiegertochter) in einem Gespräch angekündigt und mit einem klaren "Gut" von Frau Jucker ohne weiteren Kommentar bestätigt. Persönlich hat die Heimleitung den Bewohner orientiert und die schriftliche Kündigung überreicht."

    → Hier zeigt sich einmal mehr, wie die Heimleitung agiert! Stellen sie sich vor, ihnen wir aus heiterem Himmel mitgeteilt, dass ihr Vater aus dem Pflegeheim geworfen wird mit der Begründung es müsse nichts begründet werden ... Tatsache ist

    • dass wir die Kündigung nicht begreifen konnten
    • keine Begründung erhalten haben
    • die Kündigung nicht akzeptiert haben (nicht mit "Gut" abgesegnet!)

  • Verweigerung eines vernünftigen Dialoges mit den Angehörigen:

    "Nach dem Aussprechen der Kündigung ging es nicht mehr um die Interessen von Herrn Hugo Jucker. Der Beschwerdeführer suchte nach "Beweisen" einer unqualifizierten Betreuung und Pflege."

    → auch hier zeigt sich die Haltung der Heimleitung! Tatsache ist, dass wir

    • über verschiedene Kanäle versucht haben, eine einvernehmliche Lösung zu finden
    • das Gespräch von der Heimleitung verweigert wurde (es sei bereits zuviel Geschirr zerschlagen ...)
    • ich in den Akten nach einem Kündigungsgrund gesucht habe, da mir dieser in keiner Weise verständlich war

  • Unprofessionelle Konfliktbewältigung der Heimleitung:

    "Bei diesem Konflikt geht es um Verantwortung. Diese konnten wir durch die Einmischung in die Wundpflege nicht mehr tragen. Wir gehen davon aus, dass eine Kündigung ebenfalls zu den Möglichkeiten einer Konfliktbewältigung zählt."

    Die Heimleitung wäre bereit gewesen durch einen Rückzug (Heimverbot) von Herrn und Frau Jucker (Sohn und Schwiegertochter) die Kündigung zurückzuziehen. Um die Türe noch weiter zu öffnen, versuchte die Heimleitung so zu differenzieren, dass Herr und Frau Jucker nur in der Rolle als Wundpfleger und Wundpflegerin nicht erwünscht sind; als Sohn und Schwiegertochter, speziell in der Phase des Abschiedes von Herrn Hugo Jucker, hätte das Hausverbot selbstverständlich nicht gegolten. Die Heimleitung wollte die Abmachung in schriftlicher Form.


    Dies ist eine falsche Aussage! Uns wurde keine Differenzierung des Hausverbotes angeboten (wann und in welcher Form?). Einzig im Falle eines Ablebens unseres Vaters würde die Lockerung des Hausverbotes in betracht gezogen, teilte mir der Heimleiter mit. Im Gegenteil, ich habe versucht die Heimkommissionspräsidentin davon zu überzeugen, dass sie uns eine schriftliche Version des Hausverbotes vorschlagen sollen, was verweigert wurde. Nie wurde der Unterschied von Sohn und Wundpfleger respektive von Schwiegertochter und Wundpflegerin gemacht. Wieder eine Falschaussage, nur um dem Punkt Ethik gerecht zu werden ...

    → und noch ein weiteres kleines Detail zum Thema Ethik im Alters- und Pflegeheim "Im Spiegel": nach dem Tode unseres Vaters wurde weder von der Heimleitung noch von der Pflegedienstleitung unserer Mutter konduliert (zu diesem Zeitpunkt noch wohnhaft im Altersheim Spiegel) - ohne weiteren Kommentar ...