Kritische Fragen zu Pflegeheimen

  • Sind im Kanton Zürich Vollmachten, welche durch die Eltern unterzeichnet und der Heimleitung abgegeben werden, nicht gültig und können durch die Heimleitung einfach ignoriert werden?

    • Kann die Einsichtnahme in die Pflegedokumentation tatsächlich verweigert werden, obwohl in der Vollmacht steht: "... ermächtigt die uneingeschränkte Einsichtnahme in sämtliche Unterlagen, Dokumente, Berichte und Krankengeschichten betreffend ihrer Person."?

    • Ist es zulässig, dass ein unseres Erachtens unverständlicher Spitaleintritt mit den Angehörigen nicht besprochen wird, obschon in der Vollmacht steht: "Bei grösseren Eingriffen und Untersuchungen sowie Therapieanwendungen und -änderungen sind die Angehörigen vorgängig zu informieren."?
       

  • Ist es im Kanton Zürich möglich, dass in einem Pflegeheim ein Heimarzt die Betreuung eines Pflegeheimbewohners ablehnen kann?
     

  • Ist es im Kanton Zürich üblich, dass eine Konfliktbewältigung - in diesem Fall offensichtlich - auf dem Buckel eines unbeteiligten Heimbewohners ausge tragen wird?
     
  • Versteht man in den Alters- und Pflegeheimen des Kantons Zürich unter "partnerschaftlicher Lösungsfindung" die Kündigung des Pensionsvertrages?
     
  • Versteht man im Kanton Zürich unter "vor Entscheidungen mit Betroffenen beraten" den unbegründeten Rausschmiss eines Heimbewohners, ohne dass mit ihm noch mit den Angehörigen dieser schwerwiegende Entscheid besprochen wird?
     
  • Ist im Kanton Zürich in Alters- und Pflegeheimen der Kontakt und die Anteilnahme von Heimbewohnern mit den Familienangehörigen nicht erwünscht?
     
  • Müsste als Grund bei einer Kündigung des Pensionsvertrages in einem Pflegeheim nicht zwingend ein Verstoss gegen die Heimordnung nachgewiesen werden können? Folgender lapidare Artikel in einem Pensionsvertrag "Das Pensionsverhältnis kann unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist aufgelöst werden" erlaubt offensichtlich eine missbräuchliche und willkürliche Kündigung. Ist das in der heutigen Zeit ethisch vertretbar?
     
  • Kann es sein, dass die aus der Verabreichung von Unmengen an Schmerzmitteln resultierende Schläfrigkeit durch ein Heim einfach und lapidar als mangeln der Lebenswille beurteilt wird?
     
  • Ist es normal, dass ein Pensionär monatelang über Schmerzen klagt und das Pflegepersonal die eigene Behandlung nie in Frage stellt? Geschweige denn der Heimarzt, der eine Thearpieänderung erst bei nicht mehr auszuhaltenden Beinschmerzen in betracht ziehen will (wortwörtlich so in der Pflegedokumentation aufge führt ...)?
     
  • Wie wird die Qualität von Alters- und Pflegeheimen definiert und kontrolliert? (z.B. Schlagworte wie Pflegekompetenz, Führungskompetenz, Sozialkompetenz, usw.).
     
  • Darf das Zimmer eines Heimbewohners vom Heimpersonal geräumt werden, obschon noch ein gültiger Pensionsvertrag besteht, der Zimmerschlüssel noch nicht abgegeben wurde und auch noch kein Abgabetermin festgelegt worden ist?
     
  • Ist es üblich, dass bei Gelddiebstählen in Heimen kein Versuch unternommen wird, dies zu untersuchen? Genügt als Rechtfertigung für diesen Diebstahl die lapidare Bemerkung des Heimleiters: "man habe nicht soviel Geld im Tresor"? Darf es sein, dass Bewohner aus Befürchtung vor Repressalien bei einem Diebstahl keine Anzeige erstatten?
     
  • Dürfen sich Angehörige nicht für die Interessen des Bewohners einsetzen, obschon dies in der Hausordnung (integraler Bestandteil des Pensionsvertrages) ausdrücklich erwähnt ist?
     

  • Darf es sein, dass eigene Firmenleitbilder mehrfach nicht beachtet werden (wie zum Beispiel im Alters- und Pflegeheim "Im Spiegel")?