Details

Jul 2006:

  • Mutter erleidet Schlaganfall

Aug 2006:

  • Aufenthalt Mutter in REHA Klinik Wald

Sep 2006:

  • Sozialdienst des REHA Zentrum Wald reserviert einen Ferienplatz im Altersheim (Übergangslösung)
  • in Familie werden verschiedene Varianten geprüft (Mutter nach Hause nehmen mit externer Betreuung oder Umbau Liegenschaft).
  • Beim Eintrittsgespräch wird diese Tatsache (Ferienbett) durch die Leitung des Altersheims Spiegel abgestritten.
  • Es wird relativ aggressiv darauf hingewiesen, dass das Altersheim keine Lückenbüsser sei, weil die Familie im Moment keine andere Lösung hätte.
  • Die Familie hat argumentiert, dass es sicher noch in der Entscheidung der Eltern liege, wie sie ihren Lebensabend verbringen wollen und dieser Prozess sei noch nicht abgeschlossen.
  • Die Überprüfung einer Betreuung zu Hause mit den notwendigen Umbauten sei ja legitim und verständlich (so der Erklärungsversuch der Familie).

Nov 2006:

  • Magenblutungen beim Vater wegen zu tiefer Blutgerinnung und unserer Meinung nach "unglücklicher" Medikation ([[SpitalBericht][Ausschnitt Spitalbericht]])
  • Einweisung ins Spital (3 Wochen)

Dez 2006:

  • 4.Dez: Eintritt in Pflegeheim und Übergabe Wunddokumentation (kein akutes Wundproblem)
  • Weihnachten 2007:
    • "Ferienaufenthalt" in Grindelwald
    • wir erfahren von Wundschmerzen

Jan 2007:

  • Heim erhält Muster für Wundauflage (mit integriertem Schmerzmittel)
  • kein Interesse vom Pflegeheim bei der Information bezüglich neuer Wundauflage (Pflegeheim wolle zurückrufen, sei in der Znünipause - Rückruf wurde nie gemacht)
  • Anruf vom Pflegeheim, ob andere Hautpflegesalbe bestellt werden könne (...?)

Apr 2007:

  • "Dreiecksgespräch" am 25.4.2007 mit Heim- und Pflegeleitung (üblich normalerweise kurz nach Heimeintritt)

    • allgem. Heimabläufe werden erläutert
    • externe Wundberatung wird nicht akzeptiert, da von extern nicht möglich und von der Pflegeabteilung nicht gewünscht. Verantwortung könne sonst von der Pflegeleitung nicht übernommen werden. Zudem werde der Ruf des Heimes insbesondere der Pflege in Frage gestellt.
    • nach Aussage von Heimleitung hätte der Heimarzt den Auftrag gehabt, uns zu informieren (keine externe Wundberatung)
    • keine "Einmischung" in Pflege wird von uns zur Kenntnis genommen und akzeptiert
  • Telefonisches Gespräch Beat Jucker mit Pflegedienstleitung bzgl. Verantwortung und wer schlussendlich die Verantwortung tragen muss (Gespräch in gutem Einvernehmen, sachlich ohne Emotionen). In diesem Gespäch werde ich darauf hingewiesen, dass am Lebenswillen meines Vaters gezweifelt werde (später erfahre ich, dass meinem Vater täglich 11(!) Schmerztabletten verabreicht werden - dies erklärt jetzt auch die entsprechende Lethargie ...)

Mai 2007:

  • Hilferuf vom Vater, er hätte Fussschmerzen und Podologin wolle an seinem Fuss nichts machen
  • "Ferienaufenthalt" (9.-12.5.07) bei Sohn mit Betreuung durch Schwiegertochter (zwei eiterige Zehen sowie desolate Wunde). Vorerst kein Gespräch mit Heim, da wir uns nicht in die Pflege einzumischen haben ...
  • Pflege wird nachträglich informiert, dass es wegen nicht optimaler Wundbehandlung ein Problem gibt
  • mir wurde mitgeteilt, dass Pflegedienst nur nach Anordnung des Arztes vorgehe, Änderungen müssten mit dem Arzt besprochen werden.
  • Heimleiter wird informiert, dass das im April versprochene Arztgespräch noch nicht stattgefunden hat
  • Heimleiter verspricht, Arztgespräch beim nächsten Rapport zu traktandieren
  • während "Ferienaufenthalt" verschwindet Geld aus abgeschlossenem Zimmer und abgeschlossenem Zimmersafe (800 Euro)
    • Kommentar des Heimleiters auf die Meldung des Diebstahls: man habe nicht soviel Geld im Tresor!
    • aus Befürchtung vor Repressalien verzichtet unser Vater auf eine Anzeige bei der Polizei

Jun 2007:

  • Anruf vom Heimarzt:
    • wir hätten uns nicht in die Pflege einzumischen und das Personal zu "schikanieren" - und überhaupt sei die Wunde geheilt (zu)
    • auf die Bemerkung, dass Wundverlauf dokumentiert sei, eskaliert Gespräch und uns wird nahegelegt, den Arzt oder das Heim zu wechseln, sonst ... (?)
  • Arzt ordnet Spitaleinritt an, um die Wunde abzuklären (Bemerkung: mein Vater erhält 21 Tabletten pro Tag, 11 davon sind Schmerztabletten ...). Nachdem Arzt weg ist, erklärt Pflege, dass mein Vater der Tatsache ins Gesicht sehen und Abschied nehmen solle (welcher Tatsache? Beinamputation?). Er könne jederzeit mit dem Heimpersonal sprechen, wenn er wolle. Auf die Frage der Tochter ob es einen männlichen Gesprächspartner gäbe, wird der Seelsorger angeboten(...)

Jul 2007:

  • nach 4 Wochen Spitalaufenthalt wieder zurück im Pflegeheim
  • der schlechte Allgemeinzustand wurde korrigiert: der tägliche Tablettenkonsum von 21(!) Tabletten konnte auf deren 5 (fünf!) reduziert werden (dank angepasster Wundbehandlung schmerzfrei ohne Schmerztabletten)
  • Entscheid der Familienangehörigen: Arztwechsel
  • Anfrage ob das Pflegeheim Wundberatung von Schwiegertochter akzeptieren und Wundpflege ausführen würde: es wurde verneint, da nur ärztliche Verordungen ausgeführt werden.
  • neuer Arzt entscheidet, dass Verantwortung der Wundpflege von externer Wundexpertin übernommen werden kann
  • Entscheid wird von Pflegeleitung nicht akzeptiert
  • mündliche Mitteilung durch Heimleiter, dass Pflegeplatz gekündet wird:
    • externe "Wundberatung" werde nicht akzeptiert
    • Pflegepersonal sei wegen unserer Einmischung zusammengebrochen
    • mit den Angehörigen könne man nicht zusammenarbeiten
    • es hätten bereits zuviele Besprechungen stattgefunden
    • Kündigung müsse übrigens nicht begründet werden.
  • Auf unsere Fragen wird nicht eingegangen. Aussage Heinleiter: er habe genug von uns (... ?)
  • persönliche Überreichung der schriftlichen Kündigung (26.7.07) des Pflegeplatzes an Vater ohne Begründung
  • 2x Anruf beim Sozialsekretär der Gemeinde Zell. Nicht anwesend. Bitte für Rückruf wegen Fragen zum Altersheim. Rückruf erfolgt nicht.
  • wir suchen Gespräch mit Pflegedienstleitung (Pflegedienst Stellvertreterin, 27.7.07)
    • Wir werden gefragt was wir wollen, es sei ja schon gelaufen ...
    • Heimarzt hätte Mandat(?) zur Betreuung Heimbewohner abgegeben
    • Kommunikation habe nicht funktioniert, laufe auf verschiedenen Ebenen man sei erstaunt, dass wir nicht im Frühjahr ausgezogen seien, denn seit Januar klappe es nicht
    • sie pflege Wunde nur noch genau nach Anweisung - kein "mitdenken"

30. Juli 2007:

  • 10:54 Tel Gespräch mit Sekretariat Zweckverband Altersheime Tösstal
    • Frau Kristina Binzegger: 052 397 26 41
    • Anfrage bzgl. Ombudsstelle --> keine im Kanton Zürich
    • Zuständig für Beschwerden: Präsidentin Heimkommission
    • auf Beschwerde gibt es eine Rechtsmittelbelehrung
    • nächste Instanz: Bezirksrat Winterthur
  • 11:00 Tel Gespräch mit Präsidentin Heimkommission
    • Frau Kradolfer: 052 3854054 / 076 385 40 54
    • Anfrage bzgl. Ombudsstelle --> keine im Kanton Zürich
    • Kurzschilderung der Situation aus unserer Sicht
    • Fr. Kradolfer wird heute Heimleiter kontaktieren und wenn möglich morgen mit Heim- und Pflegedienstleitung Gespräch führen DO/FR diesr Woche wird Rückmeldung erfolgen
    • Ziel: wohlbefinden der Eltern
  • 12:00 Telefonisches Gespräch mit Heimleiter Belp
    • Einschaltung des schweizerischen Dachverbandes möglich
    • Rechtsauskunft vom Beobachter und Rechtsschutzversicherung
    • Heimarzt hat Mandat vom Pflegeheim mit dem Auftrag, die Bewohner zu betreuen, d.h. Heimarzt kann "Mandat" in dieser Form nicht abgeben. Heimarzt kann die zu betreünden Bewohner nicht auslesen.
  • 17:00 Telefonisches Gespräch mit Datenschutzbeauftragten Kt Zürich
    • Frau Huwiler: 043 259 39 99
    • jeder Bewohner eines Alters- und Pflegeheimes hat das Recht zur Einsichtnahme in sein persönliches Dossier
  • 22:00 Gespräch mit Juristen F. Sch.
    • Kündigung an einen von zwei Bewohnern weil mit Angehörigen nicht zusammengearbeitet werden kann: missbräuchliche Kündigung (zu Unzeit)!
    • keine Unterstützung bei Suche nach Ersatzplatz?
    • Mieterstreckung
    • möglichst einvernehmliche Lösung suchen
    • Gesundheitsdirektion Kt Zürich mit Schreiben (Kurzinfo) um Unterstützung ersuchen: wie soll man weiter fahren

31. Juli 2007: * 9:45 Tel Gespräch mit Heimkommissionspräsidentin (meine Argumentation nicht aufgeführt) * sie habe gestern 1.5h mit der Pflegedienstleitung gesprochen und heute mit dem Heimleiter * nach Aussagen des Heimleiters sei zuviel Geschirr kaputt geschlagen worden * Sie können die Verantwortung nicht mehr wahrnehmen * der Heimleiter wolle nur noch wissen, wann mein Vater ausziehen werde * das Problem sei die Wundpflege: das Heim könne das hohe Niveau an die Wundpflege nicht erfüllen * im Heim werde der ganze Mensch betrachtet (Blutverdünnung abstellen wegen Wunde sei problematisch) → wie sieht es mit dem Daten/Persönlichkeitsschutz aus ...? * Dr.H sei Bezirksarzt und geniesse hohes Ansehen * es seien noch viele anderen Sachen passiert * auf meine Frage nach welchen Sachen erhalte ich zuerst keine Antwort, erst nach insistieren: * . Umgang mit anderen Menschen (Pflegepersonal) (... ?) * . meine Frau treffe nicht immer die richtige Ton & Wortwahl * sie macht das Angebot des rechtlichen Weges (Beschwerde an Heimkommission) aber sie müsse sagen, dass die Beschwerde abgwiesen werde. Missbräuchliche Kündigung zu Unzeit könne in einem Alters- und Pflegeheim nicht als Grund angegeben werden, da es sich hier nur um alte Leute handle und es sich immer um "Unzeit" handle. Der Wundverlauf sei dokumentiert. Es gäbe zwei Wunden, wovon eine davon zu sei (Ferse) und die andere grösser geworden sei 10x20cm aber nicht mehr so tief wie früher. Zudem sei der Heimarzt zugleich auch Bezirksarzt und geniesse einen guten Ruf (...?) * mit der Abweisung der Beschwerde gäbe es eine Rechtsmittelbelehrung und wir könnten den Fall vor das Bezirksgericht Winterthur ziehen * der Entscheid sei dem Heim nicht leicht gefallen, da mein Vater beim Personal sehr beliebt sei. Er wird intern als einfacher älterer Mann klassifiziert. * ich fragte, was wäre, wenn wir uns komplett aus der Pflege heraushalten würden: dann sei immer noch die Angst, dass beim Tod dem Heim ein Vorwurf gemacht würde * im Heim werde der Bewohner ganzheitlich gesehen (als Beispiel wird die Behandlung Marcumar erwähnt, resp. dessen Absetzung in Frage gestellt) * sie sei auch der Überzeugung, dass eine Trennung das Beste sei * auf die Frage, wie wir jetzt weiter fahren sollen: wir könnten ja einen Lösungsvorschlag schriftlich festhalten, dass wir uns nicht in die Pflege einmischen und das Heim nicht in die Verantwortung ziehen. Sie könne es dann mit der Heimleitung besprechen.

1. Aug 2007:

  • bitte Heimleiter um ein kurzes Gespräch, um letzte Möglichkeit einer einvernehmlichen Lösung zu finden. Sein Kommentar:
    • er sei auf eine Offensive eingestellt
    • er sei ein Manager und einiges gewohnt, komme vom Gastgewerbe
    • ein Gang an die Presse sei einkalkuliert
    • er könne es vertragen, wenn er auf der ersten Seite des Blicks erscheine
    • sein Vorschlag: Die Pflegeleitung (wird übrigens 1.1.2007 die Gesamtleitung übernehmen) davon überzeugen, dass ein Heimverbot für mich und meine Frau eine Lösung sei
    • natürlich sei das Hausverbot nicht so eng zu sehen. Wenn Vater im sterben liege, werde es natürlich gelockert.
    • die Pflegedienstleitung müsse dann ein Gesuch um Rücknahme der Kündigung an ihn richten
    • er werde sich dann die Rücknahme der Kündigung überlegen

2. Aug 2007:

  • Telefon mit Rechtsberatung Beobachter
    • in schweiz herrscht freies Vertragsrecht
    • gemäss Vertrag ist Kündigung daher rechtens (keine Begründung notwendig)
    • wir können uns nur bei einer Verfügung wehren (rechtlich vorgehen)
    • Ombudsstelle für Senioren (unabhängige Beschwerdestelle) in ZH
      Tel: 058 450 60 60, EMail: info@uba.ch --> Vermittlungsstelle mit Mediator
    • Patientenorganisation bei Ärztepfusch
  • Bitte Heimkommissionspräsidentin um Mithilfe bei der Ausgestaltung "Heimverbot"

3. Aug 2007:

  • Anruf von Pflegedienst Stv: Wunde stinkt angeblich "ekelerregend" ...
  • Nach Aussagen der Pflegedienst Stv werde die Pflege nur noch genau nach Verordnung gemacht - nicht mehr und nicht weniger
  • Für uns war/ist klar, dass ein weiterer Verbleib im Heim unter diesen Umständen für unsere Eltern untragbar ist.

6. Aug 2007:

  • Anfrage bei der Gesundheitsdirektion Kt. Zürich und CURAVIVA: Wie ich erfahren habe, gibt es im Kanton Zürich keine offizielle Ombudsstelle für Probleme in Alters- und Pflegeheimen. Können Sie mir bitte die Kontrollstelle mitteilen, die für die Aufsicht von öffentlich rechtlichen Alters- und Pflegeheimen zuständig ist.
  • Heimkommissionspräsidentin möchte sich nicht weiter im Fall engagieren
  • Ferienplatz wird organisiert

9. Aug 2007:

  • Auszug von Vater aus Pflegeheim (fällt ihm sehr schwer). Kurzfristig konnte ein Ferienbett gefunden werden.
  • Einsicht in Pflegedokumentation wird verweigert (Anwesend: Heimleiter, Pflegedienstleitung, Stv. Pflegedienstleitung, unbeteiligte Person, meine Schwester und ich
    • Einsicht wird zuerst von Pflegedienstleitung verweigert
    • nach Diskussion mit Heimleiter wollen sie uns Einsicht mit der Auflage gewähren, dass Pflegedokumentation das Stationszimmer nicht verlassen dürfe
    • uns wird mitgeteilt, dass wir nichts aus der Dokumentation entnehmen können (für uns selbstverständlich!)
    • Einsichtnahme wird schlussendlich verweigert, weil ich gesagt habe, dass ich manuelle Abschriften machen werde (Begründung: Gefahr von Veröffentlichung, könnte gegen sie verwendet werden...)
    • Hinweis, dass Vollmacht betreffend Einsichtnahme bei der Heimleitung deponiert sei wird ignoriert

10. Aug 2007:

  • Gemäss Aussagen der Gesundheitsdirektion ist für das Alters- und Pflegeheim verantwortlich: Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur (Tel: 052 2685585, Ratsschreiber: Herr R.Comfort, Bezirksrat: Herr E.Bachmann)

13. Aug 2007:

  • Obschon noch ein Pensionsvertrag bis Ende September besteht und wir keinen Termin für die Schlüsselabgabe abgemacht haben, wurde das Pensionszimmer vom Heimpersonal geräumt (zB private Möbel in Heimestrich verfrachtet ...?!
  • die privaten Möbel werden aus Estrich geholt
  • der Pensionsschlüssel wird gegen Quittung übergeben

15. Aug 2007:

  • Anruf beim Datenschutz Kt. Zürich (043 259 39 99). Juristisches Team ist sehr hilfsbereit und gibt Auskunft
  • Es gibt ein Recht auf Auskunft (Datenschutzgesetz §17, jedoch mit Einschränkungen "schützenswerte Interessen Dritter")
  • Es gibt ein Recht auf Akteneinsicht (Patientengesetz): Einsicht in eigene Pflegedokumentation, jedoch mit Einschränkung "überwiegende öffentliche beziehungsweise schützenswerte private Interessen"
  • Einsicht im Namen meines Vaters schriftlich beantragen mit Vermerk "begründete Verfügung, wenn Anspruch nicht stattgegeben wird"
  • Anspruch auf Kopien §19 Abs.4 Patientenrecht, §10 Abs.2 Datenschutzverordnung)
  • Schreiben an Heimleiter: [[%ATTACHURL%/Akteneinsicht.pdf][Akteneinsicht Pflegedokumentation]]

24. Aug 2007:

  • nach telefonischer Voranmeldung Einsichtnahme in Bewohnerdossier verlangt (anwesend: Heimleiter, tech.Dienst, B.Kempf, B.Jucker)
    • amtlicher Personenausweis und Vollmacht vorgezeigt
    • Heimleiter fühlt sich angeblich bedroht; künstlicher Druck von uns (...?)
    • böse Abrechnung (dies sei seine "pers. Meinung")
    • Einsichtnahme in Akten nach Kündigung nicht mehr relevant
    • 2 Monate Kündigungsfrist: wir hätten Vater zu früh aus dem Heim genommen (... !?)
    • es gehe nicht um die Sache sondern um das "Fertigmachen" des Heimleiters
    • ich hätte das Gesicht verloren
    • im Dossier werden keine Daten versteckt (Werren)
    • es gehe nur darum, eine Story zu machen
    • Kündigungsgrund wollen sie und können sie nicht bekannt geben (Werren)
    • keine Angst vor dem Gericht
    • tech.Dienst wünscht konstruktive Fortsetzung des Gesprächs ohne Emotionen, wir sollen ihnen ein paar Tage Zeit geben
    • ich erwähne, dass ich über eine "Ombudsstelle" d.h. Heimkommissionspräsidentin erfolglos eine Lösung gesucht hätte
    • ich bemerke, dass die Heimleitung nie das Gespräch mit den Angehörigen gesucht habe, obschon angeblich ein Problem vorhanden gewesen sei. Einziges Gespräch sei das "standartisierte Dreiecksgespräch" gewesen und da hätten wir das versprochene Protokoll noch immer nicht erhalten (Bemerkung Heimleiter: ich sei ja selber am Gespräch anwesend gewesen ...)
  • ich bezeichne den Heimleiter als Lügner, z.B. wegen folgenden Aussagen:
    • er hätte nie gesagt, dass der Bewohner frühzeitig ausziehen soll
    • die Abgabe des Zimmers sei nicht besprochen worden
    • (unerwähnt: angebliche Falschinformation von Dr. Meyer)
  • Heimleiter wirft uns vor, dass wir alles schriftlich festhalten. Wir erwiedern, dass dies bei ihm leider notwendig sei.
  • Vater erleidet Schwächeanfall in Pflegeresidenz; Zustand hat sich drastisch verschlechtert

27. Aug 2007:

  • Schreiben an Heimleiter: Akteneinsicht Bewohnerdossier

Sep 2007:

  • 3.Sep: Telefon mit dem Bezirksrat (Sekretariat):
    • Aufsichtsbeschwerde ist nichts verbindliches
    • hat letzte Woche von meiner Kopie "Akteneinsicht" Kenntnis genommen
    • verbindet mich mit Chef, da es sich nach ihrer Meinung nach um eine delikate Angelegenheit handelt
    1. Sep: Tel mit Bezirksrat (Jurist):
    2. Punkte in einer Aufsichtsbeschwerde werden nur juristisch beurteilt
    3. Umgangsformen und Verhalten sind nicht direkter Bestandteil einer Untersuchung
    4. in der CH besteht Vertragsfreiheit (Kündigungsklausel kann juristisch nicht angefochten werden)
    5. konkrete Auflistung aller Vorfälle (evtl. mit Unterlagen, im Doppel einreichen)
    6. es findet ein offenes Verfahren statt
    7. unsere Beschwerde wird Heimkommission und Heimleitung zur Stellungsnahme zugestellt
    8. wir erhalten Einblick in Briefverkehr
    1. Sep:
    2. Bewohnerakten werden per Express zugestellt
    3. Beigelegt ist die Abschlussrechnung sowie das Spiegel Infoblatt, wo der Heimleiter in seinen "Gedanken" einen Rausschmiss aus dem Pflegeheim zu rechtfertigen sucht
    4. die persönlichen Gedanken vom Heimleiter im Spiegel-Infoblatt (Sept 2007) stellen eine subjetive Drohung dar: wer sich nicht mit unseren Zielen einverstanden erklärt, wird rausgeworfen ...
    1. Sep:
    2. Kontaktaufnahme mit UBA (Unabhängige Beratungsstelle für das Alter)
    3. Unterlagen werden UBA zugestellt (WEB-Zugang, Aufsichtsbeschwerde, Pensionsvertrag)
    4. Hr. Max Hallauer: 044 252 24 81
    1. Sep:
    2. Wir reichen Aufsichtsbeschwerde beim Bezirksrat ein
    3. Vater ist sehr schwach (er kann Trauben nur mit Mühe im Mund zerdrücken und aussaugen).
    4. rufe Herrn Lüdin an (Gemeindevertreter von Zell in der Heimkommission). Bespreche kurz die Situation. Er möchte Entwurf der Aufsichtsbeschwerde sehen, damit er an der heutigen Heimkommissionssitzung besser informiert sei, was ich nach zögern auch mache mit der Bitte, die Unterlagen vertraulich zu behandeln. Wahrscheinlich ein Fehlentscheid von mir.
  • 20.Sep:
    • Vater schläft ein ...
  • 22.Sep:
    • Gemeindepräsident Huggler reagiert auf Akteneinsichtsbegehren worin er mir mitteilt, dass Frau Monika Kradolfer (Heimkommissionspräsidentin) zusammen mit dem Sekretariat die Angelegenheit behandelt und er daher keine Stellung nehmen könne ...
    • Warum ist Frau Kradolfer in welcher Angelegenheit involviert? Ich habe mein Schreiben um Akteneinsicht an den Heimleiter zukommen lassen - von der Aufsichtsbeschwerde ist offiziell noch nichts bekannt!
  • 25.Sep:
    • Bezirksrat erwirkt Vernehmlassungsverfahren (Beschwerde gegen Heimleiter und Heimkommission)
    • Wie ich erfahren habe, hat sich die Pflegedienstleiterin zur Heimleiterin ausbilden lassen. Dabei werde ich auf eine andere unprofessionelle Haltung der Pflegedienstleitung aufmerksam: Diplomfeier Juni 2007 (auf Bank sitzend und Händchen haltend an einer Diplomfeier -- wo sind wir denn hier ...?)
  • 30.Sep:
    • CURAVIVA (schw. Dachverband Heime) meldet sich und will sich um den Fall kümmern

Okt 2007: * 9.Okt: * Problem mit CURAVIVA (Hr.Dr.Moesle) besprochen: Medizin, Pflege, Administration * Muster Pensionsvertrag wird angepasst (Transparenz: Kündigung, Ombudsstelle) * Aufbau von lokalen/kantonalen Ombudsstellen (schweizweit) * 31. Okt: * Ich habe einen Termin mit meiner Mutter. Da ich noch etwas früh bin, setze ich mich an den für die Besucher zur Verfügung stehende Internetstation im Altersheim, um noch verschiedene Arbeiten über das Internet zu erledigen (zB Email). Dem Heimleiter passt dies überhaupt nicht und bittet mich in höchster Erregung, die Station zu verlassen. Kopfschüttelnd verlasse ich den PC. Der Heimleiter folgt mir in den zweiten Stock und ausser sich schreit er mich an, ich solle aufpassen sonst eskaliere die Situation. Ich erwiedere, dass die Situation schon lange eskaliert sei ... Die Heimbewohner beschweren sich, dass sie nicht einmal mehr in Ruhe frühstücken können!

Nov 2007:

  • 15.Nov: Ich reiche eine [[GemeindeAnfrage][Anfrage]] bezüglich Kündigungsklausel zuhanden des Gemeinderates ein.
  • 19.Nov: wir künden den Pensionsvertrag für unsere Mutter. Nach einem Ferienaufenthalt bei uns möchte meine Mutter aufgrund des Intermezzos ende Oktober, wo der Heimleiter ein weiteres mal seine Sozialkompetenz zeigte, nicht mehr zurück! Der Heimleiter schrie solange im Gang herum, bis die Heimbewohner reklamierten, dass man nicht einmal mehr in Ruhe Frühstücken könne ... Der Heimleiter wird ab unserer Kündigung froh sein, wobei ich ihm nur raten kann, sich eine Aufgabe zu suchen, der er gewachsen ist oder die er zumindest gerne ausübt.
  • 21.Nov: mir wird vom Gemeinderat schriftlich mitgeteilt, dass die Anfrage an der Gemeindeversammlung nicht behandelt werde, da die Anfrage nicht den Gemeinderat betreffe sondern die Heimkommission. In der Tat habe ich das Anfragerecht falsch interpretiert. Im Hinterkopf hatte ich "von allgemeinem Interesse für die Gemeinde" wobei ich den Zusatz "Gegenstand der Gemeindeverwaltung" übersehen hatte. Auszug aus dem Gemeindegesetzes (§51 Anfragerecht): Jedem Stimmberechtigten steht das Recht zu, über einen Gegenstand der Gemeindeverwaltung von allgemeinem Interesse eine Anfrage an die Gemeindevorsteherschaft zu stellen.
  • 21.Nov: Redaktion des Landboten kontaktiert mich wegen der Anfrage zuhanden der Gemeindeversammlung. Wir besprechen die Problematik der Kündigungsklausel und in diesem Zusammenhang die eskalierte Situation im Alters- und Pflegeheim Spiegel. Ich stelle meine Unterlagen zur Einsichtnahme per Email zur Verfügung.
  • 26.Nov: UBA kontaktiert mich. Der Heimleiter wünsche eine Aussprache ... mir ist aber absolut nicht klar, was für eine Aussprache jetzt plötzlich gewünscht wird, da UBA mir selber im September gesagt hat, dass eine Aussprache keinen Sinn mehr mache (Kündigung ist ausgesprochen, der Vater ist nicht mehr Bewohner des Heimes, eine Aufsichtsbeschwerde ist am Laufen). Mir ist die Motivation hinter einer solchen Aussprache nicht plausibel und solange Gesprächsziele nicht klar ausformuliert sind, ist dies reine Zeitverschwendung!

Dez 2007:

    1. Dez: Artikel "Umstrittene Kündigung im Pflegeheim" erscheint im Landboten

Jan 2008:

    1. Jan: Der Bescheid des Bezirksrates wird uns schriftlich mitgeteilt (siehe Aufsichtsbeschwerde). Die Antworten der Beschwerdegegner (Heimleitung) gibt sehr zu denken, da die Wirklichkeit sehr verfälscht widergegeben wurde und damit das Resultat des Bezirksrates entsprechend beeinflusst hat. Da ich jetzt aber für zwei Wochen abwesend bin, unternehme ich nichts.

Feb 2008:

    1. Feb: Reporter vom Landbote kontaktiert mich wegen Bescheid vom Bezirksrat. Er informiert mich, dass am Samstag ein Interview mit der Pflegedienstleitung und Heimkommissionspräsidentin in der Zeitung erscheinen wird.
    1. Feb: gemäss Bezirksrat unterstehe ich keinem Amtsgeheimnis und kann mit den Unterlagen machen, was ich will. Was ich weiter nach dem negativen Entscheid des Bezirksrates auf meine Aufischtsbeschwerde unternehmen werde ist noch ungewiss. "Unseren" Fall werde ich nicht weiter ziehen, da es ja der betroffenen Person nichts mehr bringt. Die aktuelle Vertragssituation ist aber in höchstem Masse unbefriedigend, zumal die/alle verantworltichen Personen anscheinend die Problematik nicht sehen wollen.

→ Im nachhinein weiss ich, dass eine Aufsichtsbeschwerde nicht das richtig Mittel war: bei einer Aufsichtsbeschwerde ist keine Parteistellung möglich ...