Chronologie

Einleitung

Unserem kranken 86jährigen Vater wird der Pensionsvertrag ohne Begründung gekündigt - aber nur unserem Vater, nicht aber unserer Mutter, die im gleichen Alters- und Pflegeheim wohnt! Nach Aussagen des Pflegepersonals, war unser Vater ein beim Pflegepersonal beliebter unkomplizierter Pensionär. Uns wird trotz Vollmacht die Einsichtnahme in die Pflegedokumentation und das Bewohnerdossier verweigert ...

Im Leitbild vom Alters- und Pflegeheim "Im Spiegel" (Rikon im Tösstal) ist zu lesen:

"Da eine Gemeinschaft nicht ohne Konflikte auskommt, helfen wir einander, in schwierigen Situationen partnerschaftlich Lösungen zu finden."

sowie:

"Vor Entscheidungen wollen wir uns mit den Betroffenen beraten"

Solche Leitbilder sind anscheinend nur leere Worte, wie unsere Geschichte zeigt. Im Pensionsvertrag sowie im Heimreglement steht lapidar: "Das Pensionsverhältnis kann unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist aufgelöst werden". Ein selbstherrlicher Heimleiter hat somit das Recht, einem Pensionär willkürlich ohne Begründung zu kündigen, was leider unser Beispiel zeigt.

Unserem Vater kann nicht mehr geholfen werden - er starb kurze Zeit nach Ausweisung aus dem Pflegeheim. Mit der Aufsichtsbeschwerde ging es uns aber darum, dass jetzige und zukünftige Bewohner von Alters- und Pflegeheimen besser geschützt werden.


Beteiligte Personen

Beteiligte Personen vom Alters- und Pflegeheim "Im Spiegel"

  • Urs Brunner, Heimleiter bis 31.12.2007
  • Yvonne Fehlmann, Bereichsleiterin Betreuung & Pflege, Heimleiterin ab 1.1.2008
  • Monika Kradolfer, Heimkommissionspräsidentin
  • Dr. med. Patrice Holzer, Weisslingen, Haus/Heimarzt

Ausschnitt aus unserer unglaublichen Geschichte

  • April 2007: Im April findet ein sogenannt "standartisiertes Dreiecksgespräch" statt (Heimleiter, Pflegedienstleitung, Bewohner), das bei jedem neuen Pensionär durchgeführt wird. Dabei geht es einerseits darum, die organisatorischen Aspekte des Heims anzuschauen sowie die Wünsche der Bewohner kennenzulernen. An diesem Gespräch nehmen teil: der Heimleiter und die Pflegedienstleitung, meine Mutter, meine Schwester und ich. Wir waren erstaunt, dass unser Vater nicht dabei war. Die Heimleitung teilte uns mit, das er an einem Heimausflug teilnimmt. Dies wurde von der Heimleitung erst bemerkt, als das Gespräch starten sollte (Planung?). Besprochen werden die verschiedensten Aspekte des Zusammenlebens und der Heimorganisation.

    Im Verlauf des Gespräches habe ich darauf hingewiesen, dass meine Frau Wundexpertin sei und sie ihre Hilfe anbiete (sie führt auch in anderen Pflegeheimen externe Wundberatung durch). Dieses Angebot wird unmissverständlich abgelehnt, da eine externe Wundberatung bei dieser grossen Distanz nicht möglich sei. Zudem werde der Ruf des Heimes in Frage gestellt. Der Heimleiter teilte uns mit, dass der Heimarzt den Auftrag gehabt habe, meiner Frau mitzuteilen, dass keine Einmischung in die Pflege gewünscht werde. Er werde dafür sorgen, dass der Heimarzt Dr. Holzer diesen Anruf noch erledige. Wir haben dies zur Kenntnis genommen und uns nicht in die Pflege unseres Vaters eingemischt. Ein Anruf des Heimarztes bei uns erfolgte nicht.
     

  • Mai 2007: Unser Vater ruft uns an, dass er Zehenschmerzen habe und die Podologin aber nichts an seinen Füssen mache. Wir haben unseren Vater zu uns in die Ferien geholt, um zu sehen, was er für Probleme hat (meine Frau betreibt eine Wund- und Fusspflegepraxis). Mit Erstaunen mussten wir zwei eiterige Zehen (bei Diabetes!) feststellen. Das Ulkus Cruris (Beinwunde) war im Dezember 2006 nur ca. 4 cm gross und hat sich deutlich vergrössert (>10 cm). Zudem klagt mein Vater über starke Wundschmerzen.

    Offensichtlich wurde die Wunde im Pflegeheim täglich verbunden - dem Heimbewohner wurde aber kein Wundmaterial in die Ferien mitgegeben. Zudem hatte unser Vater dauernd Wundschmerzen (trotz täglich 21 Tabletten, 11 davon sind Schmerztabletten!). Meine Frau hat die Wunden behandelt und ich habe unseren Vater wieder ins Pflegeheim zurück gebracht. Nachträglich habe ich eine Pflegende informiert, dass es eine andere Art der Wundbehandlung geben würde, die Schmerzen reduziert. Es wurde mir mitgeteilt, dass sie nur nach Anordnung des Heimarztes vorgehen und ich dies mit ihm besprechen solle. Da von der Heimleitung uns noch ein Gespräch mit dem Heimarzt versprochen wurde, habe ich den Heimleiter kontaktiert, mit dem Hinweis, dass sich der Heimarzt noch nicht gemeldet habe. Der Heimleiter versprach, dies beim nächsten Rapport anfangs Juni zu traktandieren. Wir wollten nicht übermässig reagieren und haben deshalb zugewartet.
     

  • Juni 2007: Im Juni eskaliert die Situation: der Heimarzt Dr. Patrice Holzer kontaktiert meine Frau, beschimpft sie aufs gröbste und fordert, dass wir das Pflegepersonal nicht mehr "schikanieren" sollen. Zum Thema Beinwunde behauptet er, dass diese ja "zu" sei und wir sollen keine Unwahrheiten erzählen. Meine Frau macht ihn darauf aufmerksam, dass die Wunde fotografisch dokumentiert sei. Der Heimarzt kann sich kaum noch beherrschen und findet, dass wir ja das Heim oder den Arzt wechseln könnten. Anschliessend besucht der Heimarzt Dr. Holzer unseren Vater und weist ihn zur näheren Abklärung der Beinwunde unerwartet ins Spital ein. Die stellvertrende Pflegedienstleiterin sagt unserem Vater, in Anwesenheit meiner Schwester und unserer Mutter, er solle den Tatsachen (welchen?) ins Gesicht sehen und sich nicht unnötig gegen etwas auflehnen was nicht aufzuhalten sei (war dabei die Amputation des Beins gemeint?). Er könne jederzeit mit dem Pflegepersonal sprechen. Auf Anfrage meiner Schwester ob auch ein Mann zur Verfügung stehe für ein Gespräch, wurde ein Seelsorger angeboten.

    Tatsache ist, dass die Beinwunde bereits im November 2006 abgeklärt wurde und eine erneute Abklärung überflüssig war. Die Beinwunde war dann bei diesem erneuten Spitalaufenthalt im Juni 2007 auch nicht das Hauptthema sondern der schlechte Allgemeinzustand des Vaters. Bei Spitalaustritt konnte die tägliche Ration von 21 Tabletten auf deren 5 reduziert werden. Zudem hat jetzt unser Vater mit angepasster Wundbehandlung überhaupt keine Schmerzmedikamente mehr (früher täglich deren 11 - die Leber lässt grüssen!) und ist ohne diese Schmerzmedikamente und dank angepasster Wundversorgung sogar schmerzfrei.

    Anfangs Juni 2007 beurteilt der Heimarzt Dr.Holzer folgende Beinwunde als "zu"... urteilen sie selber:

    Juli 2006 März 2007 Mai 2007
    2006/07 2007/03 2007/05


    Im Pflegebericht vom Pflegeheim ist nachzulesen:

    "Eine Hospitalisierung oder ein neues Behandlungskonzept wird erst in betracht gezogen, wenn die Beinschmerzen unerträglich werden ..."

    (→ Details siehe Beinwunde)
     

  • Juli 2007: Im Pflegeheim "Im Spiegel" besteht freie Arztwahl. Wir beschliessen einen Arztwechsel. Der neue Arzt ist einverstanden, dass die Verantwortung der Wundpflege von einer externen Fachperson (Wundexpertin SAfW) übernommen werden kann. Die Pflegedienstleitung akzeptiert dies nicht und veranlasst die Kündigung des Pflegeplatzes eines 86-jährigen alten und gesundheitlich schwer angeschlagenen Mannes! Im Kündigungsschreiben steht in einem Satz: "Hiermit kündigen wir ihnen per 30. September 2007" (und dies ohne Begründung)...

    Das Pikante an der Geschichte: im gleichen Alters- und Pflegeheim sind unser Vater und unsere Mutter gemeinsam untergebracht, aber es wird nur unserem Vater gekündigt. Wo bleibt da die Ethik ... ?

    Die Einsichtnahme in Pflegebericht und Bewohnerdossier wird uns verweigert, obschon der Heimleitung eine entsprechende Vollmacht vorliegt. Erst nach einschalten des Datenschutzbeauftragten und des Bezirksrates wird uns Einsicht gewährt ... !

    Weder Pflegedienstleitung noch Heimleiter haben mit uns den angeblichen Konflikt besprochen ... !

    Der Heimleiter Urs Brunner hat sich wie folgt geäussert: "Ich bin mir harte Auseinandersetzungen gewohnt, ich komme schliesslich aus dem Gastgewerbe - mir macht es nichts aus, wenn ich auf der ersten Seite des Blickes erscheine" ...

    Eine Kündigung seitens Heimleitung ohne Begründung bezeichnet der Heimleiter als "partnerschaftliche" Lösung ...

    Vier Monate nach meiner Aufsichtsbeschwerde erhalte ich das Resultat. Zusammenfassend lautet dieses, dass die Kündigung gemäss Vertrag ordnungsgemäss war (haben wir nie bestritten aber das "wie"!) und dass die Kommunikation seitens Heimleitung nicht optimal verlaufen sei ...


Wer diese Geschichte nicht selber erlebt hat, kann sie nicht glauben - es ist unglaublich, ethisch nicht vertretbar aber leider Tatsache! Die Kündigung hätte sicher erfolgreich angefochten werden können, was aber in unserem Fall nicht sinnvoll gewesen war. Ich zitiere "die Pflege wird nur noch genau nach Verordnung gemacht, nicht mehr und nicht weniger ...". Wie soll sich ein Pensionär da gut aufgehoben fühlen ...?

Eine Konfliktsituation sollte möglichst frühzeitig erkannt und mit den Beteiligten besprochen werden. Die Pflegedienstleiung und die Heimleitung hat bis zum Tode unseres Vaters die Kündigung nicht begründet und nie mit uns über einen angeblichen Konflikt gesprochen. Mit einer Aufsichtsbeschwerde haben wir versucht, die unglaubliche Situation eines Pensionärs in diesem Alters- und Pflegeheim zu thematisieren.

Die Aufsichtsbeschwerde gegen die Heimleitung des Alters- und Pflegeheimes wurde vom Bezirksrat Winterthur jedoch abgelehnt. Erstaunlicherweise werden im Bescheid des Bezirksrates meistens nicht die Mängelpunkte der Aufsichtsbeschwerde beantwortet, sondern die verdrehten Antworten der Heimleitung. So wird zum Beispiel die zweimalige Verweigerung der Akteneinsicht nicht als Rechtsverweigerung angeschaut, da die Unterlagen ja schlussendlich zugestellt worden seien! Anscheinend habe ich ein falsches Rechtsverständnis ...

weitere Details

Resultat

Immerhin hat die Heimleitung des Alters- und Pflegeheimes "Im Spiegel" den Pensionsvertrag etwas deutlicher formuliert. Neu wird der Pensionsvertrag als "Heimvertrag" geführt:

  • allg. Hinweis: "Der nachfolgende Vertrag ist kein Mietvertrag im Sinne von Art. 253ff. des OR."
  • Datenschutz: "... Einsicht in diese Daten oder in Teile davon haben nur die dazu berechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Heimes. Aussenstehenden wird im Rahmen der Bestimmungen des KVG formale Einsicht gewährt."
  • Beschwerden und Kündigungsklausel: "Beschwerden im Zusammenhang mit dem Betrieb des Heimes sind an die Heimleitung zu richten. Der Vertrag ist unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist auf Monatsende, ohne Begründung, beidseitig kündbar. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Im Todesfall endet der Vertrag ohne Kündigung. Für die Zeit nach dem Todestag bis zur definitiven Räumung des Zimmers wird die Heimtaxe weiterverrechnet. Gegen Entscheide der Heimleitung im Zusammenhang mit dem Vertrag und der Tarifordnung kann innerhalb von 30 Tagen bei der Heimkommission, Sekretariat, c/o Gemeindeverwaltung Turbenthal, Tösstalstrasse 56, 8488 Turbenthal schriftlich Einsprache erhoben werden. Für den Gerichtsstand ist der Standort des Heimes massgebend."